Winterdienst
Schneeräumung
Unser Team ist mit allen einschlägigen gesetzlichen Vorlagen vertraut und kann aufgrund dieses Wissensvorsprunges einen für Sie maßgeschneiderten und vor allem gesetzeskonformen Winterdienst planen, anbieten und ausführen.
Rund um die Uhr stehen wir für die fachgerechte Betreuung Ihrer Liegenschaft mit der zentralen Wetterstation in Verbindung, um die Räumung in den gesetzlich vorgegebenen Zeiten gewährleisten zu können.
Auch die von uns verwendeten „Materialien“ wie z. B.: Streugut, entsprechen der aktuellen Winterdienst-VO (Natrium-oder halogenhaltige Auftaumittel).
Grundstücke im Ortsgebiet, die an Verkehrsflächen angrenzen, müssen nach Schneefällen geräumt werden, damit der Gehsteig zwischen 6 und 22 Uhr begehbar ist.
Besteht zusätzlich Glatteisgefahr, muss auch gestreut werden. Grundsätzlich haften Hauseigentümer schon bei leichter Fahrlässigkeit.
Tauwetterkontrolle
Dieser zusätzliche Service erfolgt an Tagen ohne natürlichen Niederschlag, wenn die Bildung von Dachlawinen bzw. Vereisungen möglich erscheint. Zu einer ordnungsgemäßen Tauwetterkontrolle zählt ebenfalls das Aufstellen von vorhandenen Schneestangen in Versperr baren Hakenvorrichtungen (Diebstahlsgefahr).